Kursarbeiten in der Oberstufe
Kursarbeitstermine
Die Termine werden nach der Erstellung des Kursarbeitsplans in den persönlichen Stundenplänen oder jahrgangsweise über die Untis-Mitteilungen bekannt gegeben.
Durchführung:
- Während der Kursarbeit dürfen nur die von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer angezeigten Materialien und Unterlagen verwendet werden.
- Die Schultaschen und evtl. mitgeführte Handys bzw. Smartwatches werden an der von der Lehrperson bestimmten Stelle deponiert. Sie verbleiben nicht am Arbeitsplatz der Schülerin bzw. des Schülers. Wird ein Täuschungsversuch festgestellt, so schließt die aufsichtführende Lehrerin bzw. der aufsichtführende Lehrer die Schülerin bzw. den Schüler von der weiteren Teilnahme am Leistungsnachweis aus und die Arbeit wird mit der Note „ungenügend" bewertet.
Verhinderung:
- Die Schülerin bzw. der Schüler muss die Schule vor Beginn der Kursarbeit informieren (Eintrag in Webuntis, telefonisch unter 02621 9697-0 oder per Mail an krankmeldung@johannes-gymnasium.de) .
- Kann eine Schülerin bzw. ein Schüler aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Kursarbeit teilnehmen, müssen auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die (ehemals) Erziehungsberechtigten die Entschuldigung unterschreiben. Diese enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die versäumte Kursarbeit.
- Andere Entschuldigungsgründe bedürfen der Genehmigung des Schulleiters. Die Führerscheinprüfung z.B. wird nicht als Entschuldigung anerkannt.
- Versäumt eine Schülerin bzw. ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis, so wird die nicht erbrachte Leistung als nicht feststellbar festgehalten. Hierfür wird die Note „ungenügend" erteilt (vgl. SchO § 54,2).