Deutschlandticket

Deutschlandticket

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat für uns folgendes FAQs zum Deutschlandticket zusammengestellt:


Ist es möglich, das Deutschlandticket in einem anderen Format zu erhalten?

Möchte ein Kind das Format seines Deutschlandtickets ändern (Chipkarte zu Handyticket oder umgekehrt), sollen die Eltern bitte das beigefügte Formular „KT-Änderung D-Ticket“ ausfüllen und an die Deutsche Bahn senden. Die Kontaktdaten sind im Formular aufgeführt. Die Eltern müssen sich nicht noch einmal gesondert mit uns in Verbindung setzen.

Wir benötigen lediglich eine kurze Info darüber, wem Sie das Formular ausgehändigt haben, damit wir die Änderungen auch bei uns im System übernehmen können.

 

Ich habe meine Chipkarte verloren – was ist zu tun?

Sollte ein Kind seine Chipkarte verlieren, müssen die Eltern das beigefügte Formular „KT- Antrag auf Ersatz D-Ticket Handy _ Chip“ ausfüllen und an die Deutsche Bahn senden. Die Kontaktdaten sind im Formular aufgeführt. Das Formular wurde seitens der DB aktualisiert. 


Wie aktiviere ich mein Handyticket?

Zum Schuljahresbeginn wurden A4-Ausdrucke an die Lernenden, die ein Handyticket beantragt haben, verteilt. Auf diesem Ausdruck befindet sich neben dem Abrufcode und dem QR-Code zur App auch eine detaillierte Anleitung zur Aktivierung des Handytickets.

Bitte beachten: Der Ausdruck kommt von der Deutschen Bahn, nicht von der Kreisverwaltung. Die Anleitung haben wir Ihnen nochmal beigefügt.


Mein Handyticket funktioniert nicht mehr. Was muss ich tun?

Hier können wir lediglich empfehlen, die Wohin-du-willst-App zu deinstallieren und das Deutschlandticket erneut auf dem Handy einzuspielen. Bitte beachten: Der Abrufcode wird hierzu zwingend benötigt! Ist dieser nicht mehr vorhanden, siehe nächster Punkt.

Hinweis: Handyticketnutzer haben die Möglichkeit, ihr Ticket als PDF zu exportieren und auszudrucken. Sollte es zu Problemen mit der App oder einem Defekt / Verlust des Smartphones kommen, haben die Lernenden so dennoch eine gültige Fahrkarte zur Hand.

 

Ich finde den Abrufcode meines Handytickets nicht mehr. Wie kann ich einen neuen erhalten?

Der Abrufcode (nicht zu verwechseln mit der Vorgangsnummer) wird von der Deutschen Bahn generiert. Die Codes werden nicht bei uns hinterlegt.

Sollte ein Kind seinen Abrufcode nicht mehr finden, müssen die Eltern im Bedarfsfall das beigefügte Formular „KT- Antrag auf Ersatz D-Ticket Handy _ Chip“ ausfüllen und an die Deutsche Bahn senden. Die Kontaktdaten sind im Formular aufgeführt. Das Formular wurde seitens der DB aktualisiert.  


Warum hat mein Kind keine Chipkarte erhalten?

Dies kann daran liegen, dass sehr viele Eltern bei der Beantragung des Tickets versehentlich die Handyvariante gewählt haben. Haben die Lernenden nur einen einzigen Ausdruck zum Schuljahresbeginn (September) erhalten, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein Handyticket.

Dieser A4-Ausdruck diente als detaillierte Anleitung inkl. personalisierten Zugangsdaten zum Einspielen des Tickets.

Viele Eltern haben sich den Ausdruck leider nicht durchgelesen und ihren Kindern den Ausdruck als Fahrkarte mitgegeben. Nach Ablauf des Monats September wurde der Ausdruck entsorgt und es kam vermehrt zu Beschwerden, dass die Schüler keine weiteren Tickets erhalten haben.

Um das Ticket korrekt abrufen zu können, ist der Abrufcode zwingend notwendig. Es muss also wie im Punkt „Ich finde den Abrufcode meines Handytickets nicht mehr“ beschrieben das entsprechende Formular an die Deutsche Bahn gesendet werden.

Die Eltern haben die Möglichkeit, das Ticketformat ändern zu lassen (siehe Punkt 1).


Mein Deutschlandticket ist noch nicht da. Kann ich die vorläufige Fahrkarte für private Fahrten außerhalb des Schulwegs nutzen?

Die Kreisverwaltung trägt die Kosten für die Beförderung zwischen Wohnort und Schule. Die von uns ausgestellten vorläufigen Fahrkarten ersetzen nicht das Deutschlandticket und sind nicht außerhalb des Schulwegs nutzbar!

Das Deutschlandticket kann selbstverständlich bundesweit genutzt werden.


Kann mein Kind eine Chipkarte zusätzlich zum Handyticket erhalten?

Seit der Auslieferung der Tickets kommt es vermehrt zu Rückfragen von Eltern, warum ihr Kind keine Chipkarte erhalten hat. Daher auch hier noch einmal die Info: die Kinder erhalten entweder eine Chipkarte oder ein Handyticket. Ein Großteil der Eltern hat im Frühjahr 2023 ein Schreiben erhalten, in welchem sie gebeten wurden, sich online zwischen Chipkarte und Handyticket zu entscheiden.

Sehr viele Eltern haben hier versehentlich das Handyticket ausgewählt, obwohl ihr Kind zum Beispiel zur Grundschule geht und noch gar kein Smartphone besitzt. Die betroffenen Eltern können – wie oben beschrieben – die Umstellung auf Chipkarte beantragen. In der Zwischenzeit können sie das Ticket am eigenen Smartphone abrufen und dem Kind als Ausdruck mitgeben: Ticket öffnen – „als PDF exportieren“ – ausdrucken.

Gültigkeit der Chipkarte

Das Gültigkeitsdatum auf der Chipkarte bezieht sich auf die Plastikkarte, nicht auf das Abo / D-Ticket. Bei Schulwechsel, Umzug oder Eintritt in die Sekundarstufe II ist weiterhin ein neuer Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zu stellen.

 

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen im Schulalltag weiterhelfen und wir so zu einem reibungsloseren Ablauf beitragen können.