Facharbeit und BLL
Handreichung Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufe
Grundsätzliche Hinweise zur Facharbeit und zur Besonderen Lernleistung (BLL) liefert die Handreichung Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufe. Hier finden sich Informationen zu Themenfindung, Aufbau, Betreuung, Bewertung und zu formal korrekter Zitierweise.
Einbringung von Facharbeit bzw. BLL
Die Regelungen zur Einbringung von Facharbeit und BLL sind übersichtlich auf https://mss.rlp.de/organisation/bll-und-facharbeit dargestellt.
Termine für Facharbeiten und Besondere Lernleistungen am Johannes-Gymnasium
Die Besonderen Lernleistungen werden während der Jahrgangsstufe 12 angefertigt.
Der Bearbeitungszeitraum von 12 Unterrichtswochen für die Facharbeiten wird am Johannes-Gymnasium zentral terminiert. Er beginnt nach den Weihnachtsferien und endet kurz nach den Osterferien. Eine Verschiebung des Zeitraums ist nach vorheriger Genehmigung möglich.
2025/2026 | Facharbeit | Besondere Lernleistung |
Beginn der Arbeit | 16. Januar 2026 | 18. August 2025 |
Abgabe der Arbeit | 28. April 2026 | 25. Juni 2026 |
Eine Terminabweichung bei der Abgabe ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Schulleiter möglich.
Themen vergangener Facharbeiten und Besonderer Lernleistungen am Johannes-Gymnasium:
Die Themen von Facharbeiten und Besonderen Lernleistungen der vergangenen Schuljahre sind hier aufgelistet:
Die Aufbewahrungsfrist für Facharbeiten und Besondere Lernleistungen beträgt ein Jahr. Zur längerfristigen Speicherung der Arbeiten, insbesondere zur Einsichtnahme durch folgende Schülergenerationen, erbittet das Johannes-Gymnasium eine elektronische Fassung der Arbeit.
Weitere Hinweise zur Facharbeit (vgl. Handreichung Arbeitsformen in der MSS)
Die Facharbeit ist eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit in einem Unterrichtsfach der Schule, die in der Jahrgangsstufe 12 angefertigt wird. Sie umfasst neben der schriftlichen Ausarbeitung auch ein abschließendes Kolloquium und ggf. eine Präsentation. Bei der Erstellung der Arbeit werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt: selbstständiges Forschen und Lernen, grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken und längerfristiges Zeitmanagement. Insofern bereitet die Anfertigung einer Facharbeit intensiv auf ein Studium oder eine Berufsausbildung vor.
Das Thema soll mit der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter abgesprochen werden (eigener Vorschlag und Beratung); über die Zulassung eines Themas für eine Facharbeit entscheidet die Fachlehrerin/der Fachlehrer. Dabei soll es sich um ein enges, überschaubares Stoffgebiet aus dem jeweiligen Fach handeln. Es muss konkret sein (z.B. nicht: "Wie ist die Welt entstanden?", sondern: "Die Weltentstehungslehre bei Lukrez im Vergleich mit Descartes"). Alle Anforderungsbereiche der Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) sind gefordert: Wiedergabe von Sachverhalten, Erläuterung von Zusammenhängen, kritische Bewertung komplexer Problemstellungen. Außerschulische Wettbewerbsbeiträge (z.B. Jugend forscht oder Musikwettbewerbe) können nach Absprache/Genehmigung eingebracht werden. Facharbeiten im Bereich der modernen Fremdsprachen sollen in der Fremdsprache abgefasst sein; auch das Kolloquium ist in der Fremdsprache zu führen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Anfertigung einer Arbeit zu einem Thema durch eine Gruppe von max. drei Schülern. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass jedes Gruppenmitglied eine Facharbeit mit einem klar umrissenen Teilgebiet von angemessenem Umfang bearbeitet.
Die Facharbeit soll 12 maschinenschriftliche Seiten (ohne Anhang) nicht überschreiten. Ferner ist eine Kurzfassung (Kernthesen, Ergebnisse, Erkenntnisse) von max. einer Seite (direkt hinter dem Deckblatt) anzufertigen. Daneben muss sie eine Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Facharbeit beinhalten. Empfehlung für die Gliederung: Titelblatt, Kurzfassung, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Fazit, Anhang, Erklärung über die selbständige Anfertigung der Arbeit.
Die Arbeit ist im Laufe der Jahrgangsstufe 12 innerhalb von 12 Unterrichtswochen anzufertigen. Über Terminabweichungen entscheidet der Schulleiter (z.B. bei Krankheit oder bei längeren bzw. witterungsabhängigen Versuchsreihen).
Spätestens zwei Wochen nach Beginn der Arbeit legt die betreuende Lehrkraft das Thema verbindlich fest; Schüler/in und Lehrer/in unterschreiben zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Vereinbarung, auf der auch die Begleitgespräche dokumentiert werden, von denen mind. drei geführt werden sollten: Empfohlen werden ausführlichere Gespräche im Zusammenhang mit der Planung bzw. Themenfindung, nach Abschluss der Vorarbeiten sowie nach Abschluss des Entwurfs.
Die Facharbeit ist in zweifacher Ausfertigung in gehefteter oder gebundener Form vorzulegen. Das bewertete Original wird nach der Abiturprüfung zurückgegeben, die zweite Ausfertigung bleibt in der Schule oder bei der betreuenden Lehrkraft. Sofern der Schüler / die Schülerin mit der elektronischen Speicherung einverstanden ist, kann das zweite Exemplar in elektronischer Form abgegeben werden.
Jeder Lehrer ist verpflichtet, Facharbeiten zu betreuen, jedoch max. fünf insgesamt. Die Schüler haben keinen Anspruch auf die Betreuung durch eine bestimmte Lehrkraft. Nach Auswertung der schriftlichen Arbeit wird ein Kolloquium (Prüfungsgespräch) durchgeführt. Dies dient der Feststellung der Selbstständigkeit und bietet die Möglichkeit zu Klarstellungen und Korrekturen. Das Ergebnis des Kolloquiums wird in die Bewertung der Facharbeit einbezogen.
Die Note der Facharbeit kann in der Qualifikation in Block I eine oder zwei Kursnoten der Halbjahre ersetzen. Dies können allerdings keine Kurse sein, die verpflichtend einzubringen sind.