In der Jahrgangsstufe 11, zunehmend mittlerweile auch schon in der 9. oder 10. Klasse, können Schüler/innen einen Zeitraum von mehreren Monaten bis zu einem Schuljahr im Ausland verbringen und dort eine Schule besuchen. Häufig wählen Schüler/innen eine Schule in England oder Nordamerika aus. Natürlich stehen den Schüler/innen auch europäische und außereuropäische Zielländer zur Auswahl.

Häufig werden vorab folgende Fragen an die Schulleitung gestellt:

  1. Welcher Zeitraum eignet sich für einen Auslandsaufenthalt? Für einen halbjährigen Aufenthalt eignen sich die Halbjahre 10/2 und 11/1. Wenn ein Schüler in 10/2 ins Ausland gehen möchte, dann ist es wichtig, dass er vorab seine Fächerwahl für die MSS dem Oberstufenleiter, Herrn Benz, mitteilt. Das Halbjahr 11/1 eignet sich insofern, als dieses Halbjahr noch nicht zur Qualifikationsphase der MSS gehört.
  2. Bei einem Auslandsaufenthalt im 10. Schuljahr: Wann erhält der Schüler den qualifizierten Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife")? Der Schüler erwirbt in diesem Fall mit dem Versetzungszeugnis am Ende der 11. Jahrgangsstufe die mittlere Reife.
  3. Bei einem Auslandsaufenthalt in Schulhalbjahr 11/2: Wie kommt der Schüler zu seinen Zeugnisnoten für die Abiturqualifikation? Die Punkte, die der Schüler im Schulhalbjahr 12/2 erwirbt, werden doppelt gewertet.
  4. In welche Jahrgangsstufe kommt der Schüler nach seinem einjährigen Auslandsaufenthalt? In der Regel möchte der Schüler wieder in seiner Jahrgangsstufe nach dem Auslandsaufenthalt einsteigen. Wenn er allerdings dann erkennt, dass die Defizite zu groß sind,  kann er innerhalb der ersten 6 Wochen freiwillig in die untere Jahrgangsstufe zurücktreten.
  5. Wie beantragt man den Auslandsaufenthalt bei der Schulleitung? Hier genügt ein formloser Antrag beim Schulleiter auf Beurlaubung des Schülers mit der Angabe des anvisierten Zeitraums für den Auslandsaufenthalt.

Als Ansprechpartnerin zum Auslandsjahr steht Ihnen Frau Samtleben gerne zur Verfügung. Frau Samtleben bietet u.a. auch einen Elterninformationsabend für  Eltern der 9. Jahrgangsstufe an.

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