Der Deutsche Wetterdienst warnt aktuell vor Glatteisbildung in der Nacht zum Montag:
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in der Nacht vom 18. zum 19. Dezember 2022 wird laut Wetterbericht gefrierender Regen einsetzen und es ist mit Glatteis zu rechnen. Allgemein sieht die Schulordnung bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Sturm und starkem Schneefall folgende Regelung vor: „Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob der Schulweg zumutbar ist…“ (§ 33 (5) Übergreifende Schulordnung).
Ob der Schulweg bei erschwerten außergewöhnlichen wetterbedingten
Umständen für Ihre Tochter/Ihren Sohn zumutbar ist, entscheiden Sie
somit als Erziehungsberechtigte alleine.
Sofern Sie entscheiden, dass der Schulweg aufgrund extremer
Wetterbedingungen nicht zumutbar ist, informieren Sie unser
Sekretariat. Die Schule wird auf jeden Fall geöffnet sein und der Präsenzunterricht
wird stattfinden.
Am morgigen Tag finden auch Klassen- und Kursarbeiten statt. Das sollte für Sie kein Argument sein, dass Ihr Kind trotz der schwierigen Wetterlage vor Ort in die Schule geht. Die Schüler:innen schreiben dann eben nach den Weihnachtsferien noch die Klassen- bzw. Kursarbeit nach, das ist kein Problem. Sicherheit sollte für Sie das oberste Gebot sein. Andererseits wollen wir für alle Schüler:innen, die morgen früh gut in die Schule kommen können, auch da sein.
(Rudolf Loch, 18.12.2022, 20:17 Uhr)