27.04.2022
In einer Elterninformation informiert das Ministerium über die geplanten Lockerungen bzgl. der Hygienemaßnahmen an den rheinland-pfälzischen Schulen ab 02.05.2022. U.a. entfallen ab diesem Datum die Testungen an den Schulen.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
27.01.2022
Aufgrund der Änderung der Quarantäneordnung des Landes (Wegfall der "2-Meter-Regel") und der rückläufigen Infektionszahlen an unserer Schule wechseln die Klassenstufen 5-10 ab Freitag, den 28.01.2022, wieder in den vollen Präsenzunterricht.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
19.01.2022
Aufgrund der hohen Zahl der Infektionsfälle in unserer Schule in der Unter- und Mittelstufe und dem sehr aufwendigen Verfahren der Kontaktermittlung ("2-Meter-Regelung") hat sich die Schulleitung entschlossen, ab Montag, den 24.01.2022, bis zu den Winterferien in der Sekundarstufe I auf täglich wechselnden Wechselunterricht überzugehen. Das Ministerium hat uns hierzu die Sondererlaubnis erteilt. Die MAV, der SEB und der Schulträger haben dieser Maßnahme auch zugestimmt. Dadurch würde u.a. auch die Kontaktermittlung wegfallen, da dann die SuS mit Abstand in den Räumen platziert werden.
Die Klassenleitungen informieren am Freitag die Eltern über die Gruppenzuordnungen und den Wechselrhythmus.Die Mittagsverpflegung im Bistro bleibt weiterhin gewährleistet.
Falls Sie für die Tage, an dem Ihr Kind keinen Präsenzunterricht hat, eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, können Sie ihr Kind online anmelden.
In der Oberstufe wird der Präsenzunterricht aufrechterhalten, da dort die Impfquote fast 100% ist.
Elterninformation zum Wechselunterricht
(Rudolf Loch, Schulleiter)
03.01.2022
Das Bildungsministerium hat seine Hygieneverordnung für das schriftliche Abitur vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus angepasst und klare Regelungen zu Abständen, Maskenpflicht, Stoßlüftung und Maskenpausen erlassen.
09.12.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler*innen,
in Absprache mit dem Schulelternbeirat,
der Mitarbeitervertretung und dem Schulträger haben wir uns dazu entschieden,
die letzten drei Tage vor den Weihnachtsferien in den Fernunterricht zu
wechseln. Hierdurch soll es Ihren Familien ermöglicht werden, die Anzahl der
Kontakte in der Vorweihnachtszeit zu reduzieren und damit die
Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Ihre Kinder an Weihnachten auch ihre
Großeltern besuchen können und nicht noch in Quarantäne geschickt werden müssen.
Da wir sehr gute Erfahrungen im Fernunterricht gemacht haben, sind wir der Meinung, dass der Unterricht auch auf digitalem Wege noch gut durchgeführt werden kann. Zur praktischen Umsetzung beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
- Die geplanten Klassenarbeiten der Stufen 5-10 in der letzten Schulwoche wurden - soweit möglich - verlegt. Einige Klassen schreiben zentral am 20.12.2021 in der 1.-2. Stunde, sodass ab der 4. Stunde wieder Onlineunterricht stattfinden kann.
- Die Kursarbeiten der MSS 11 finden am Montag, den 20.12.2021, in den ersten beiden Stunden statt. Für die ganze Jahrgangsstufe fällt aus diesem Grund der Fernunterricht bis zur 4. Stunde aus. Ab der 5. Stunde beginnt an diesem Tag der Fernunterricht. Die Kursarbeit Religion in der MSS 12 findet auch in dieser Woche statt. Da es sich nur um einen Kurs handelt, kann der Fernunterricht in der MSS 12 jedoch trotzdem durchgeführt werden.
- Wir bieten natürlich auch eine Notbetreuung an. Hierzu wird es ab morgen (Freitag 10.12.2021) ein Anmeldetool auf der Homepage geben. Auf diesem können die Schüler*innen bis Dienstag (14.12.2021), 18:00 Uhr, für die Teilnahme an der Notbetreuung angemeldet werden. Alternativ gelangen Sie über den folgenden Link zur Anmeldung: https://forms.office.com/r/w9bNJue2gB .
Ich gehe davon
aus, dass diese Entscheidung auch für Sie und Ihre Familie eine gute
Entscheidung ist und wünsche Euch und Ihnen allen trotz der herausfordernden
Umstände eine dennoch ruhige und besinnliche Advents- und Vorweihnachtszeit!
(Rudolf Loch, Schulleiter)
05.12.2021
...zur MSS 13:
Da erst 40% der PCR-Testergebnisse in der MSS 13 vorliegen, bleibt diese Jahrgangsstufe morgen, Montag, den 06.12.2021, noch im Fernunterricht.
...zur MSS 12:
Diejenigen Schüler*innen der MSS 12, die sich morgen nicht mehr in Quarantäne befinden, können morgen wieder in den Präsenzunterricht wechseln. Dies umfasst alle geimpften oder genesenen Schüler*innen, die bereits am vergangenen Mittwoch ein negatives PCR-Testergebnis hatten, sowie die nicht-geimpften oder genesenen Schüler*innen, die heute (bzw. morgen früh) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können.
(Rudolf Loch, 19:10 Uhr)
01.12.2021
Seit Montagmittag (29.11.2021) befindet sich die gesamte Jahrgangsstufe 12 aufgrund dreier positiver Coronafälle in sog. Absonderungsquarantäne, da drei positive Coronafälle in einer Jahrgangsstufe seitens des Gesundheitsamtes als Covid-19-Ausbruchsgeschehen gewertet werden. Gleiches gilt seit Mittwochmittag (16:30 Uhr) auch für die MSS13. Das Gesundheitsamt schreibt dazu:
...zur MSS13:
„Aufgrund des am 01.12.2021 festgestellten relevanten Ausbruchsgeschehens verursacht durch drei Covid-19 Infektionen in der Klassenstufe MSS13 wurden die Maßnahmen der Absonderungsverordnung des Landes, §3, Absatz 5, in Absprache zwischen Gesundheitsamt und Schule dahingehend umgesetzt, dass Schüler und Schülerinnen, die ggf. relevanten Kontakt mit einem oder mehreren Infizierten hatten (in der Oberstufe ist das dann der gesamte Jahrgang), sich unverzüglich in Absonderung zu begeben haben und die Absonderung am fünften Tag (04.12.2021) mittels PCR Test beenden können."
...zur MSS12:
„Aufgrund des am 29.11.2021 festgestellten relevanten Ausbruchsgeschehens verursacht durch drei Covid-19 Infektionen in der Klassenstufe MSS12 wurden die Maßnahmen der Absonderungsverordnung des Landes, §3, Absatz 5, in Absprache zwischen Gesundheitsamt und Schule dahingehend umgesetzt, dass Schüler und Schülerinnen, die ggf. relevanten Kontakt mit einem oder mehreren Infizierten hatten (in der Oberstufe ist das dann der gesamte Jahrgang), sich unverzüglich in Absonderung zu begeben hatten und die Absonderung am fünften Tag (30.11.2021) mittels PCR Test beenden konnten.
Da am 30.11.2021 nur ein zusätzlicher Covid-19 Fall festgestellt wurde, sehen wir (das Gesundheitsamt) von einer weiteren Absonderung negativ getesteter geimpfter oder genesener Kontaktpersonen ab. Hingegen haben sich ungeimpfte Kontaktpersonen weiterhin abzusondern und können die Absonderung frühestens am 04.12.2021 mit einem erneuten negativen PCR Test beenden.
Wir würden der Schulleitung vor diesem Hintergrund empfehlen, in der Klassenstufe den Fernunterricht diese Woche beizubehalten.“
Dieser Empfehlung folgt die Schulleitung und legt fest, dass die Schülerinnen und Schüler der MSS12 und MSS13 bis einschließlich Freitag nicht am Schulleben teilnehmen, jedoch in Absprache mit den Fachlehrkräfte via Teams unterrichtet werden.
(Rudolf Loch, 01.12.2021, 17:03 Uhr)
23.11.2021
Ab dem 24.11.2021 gilt nun die 3G-Regel an allen rheinland-pfälzischen Schulen. Dies betrifft auch Eltern, Besucher, etc.., die sich bitte beim Eintreten ins Schulgebäude im Sekretariat bei Frau Ackermann (EG Verwaltungsgebäude) melden und ihren 3G-Nachweis vorlegen (siehe die aktuellen Verordnungen).
08.09.2021
Ab 13.09.2021 wird die neue Hygieneordnung der Landesregierung in Kraft treten, nach der die Maskenpflicht im Unterricht am Platz entfällt, wenn der entsprechende Landkreis in der Warnstufe 1 sich befindet (alle Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Bildungsministeriums unter Schule rlp.de). Dies ist aktuell im Rhein-Lahn-Kreis der Fall. Auf dem Schulhof entfällt die Maskenpflicht. Weiterhin gibt es Vorgaben für das musikpraktische Arbeiten und den Sport- und Schwimmunterricht, die in der Warnstufe 1 einen größeren Spielraum ermöglichen. Insbesondere wird das musikpraktische Arbeiten im Innern mit Blasinstrumenten wie auch das Singen ermöglicht.
Die Absonderungsplicht soll ebenso ab 13.09.2021 wie folgt geändert werden:
"Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen.
Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht." (zitiert nach Schule rlp.de)
(Rudolf Loch, Schulleiter)
23.08.2021
Zum Schuljahresbeginn schreibt die Landesregierung mit ihrer neuesten Hygieneverordnung die Maskenpflicht im Unterricht wieder verbindlich vor. Auf dem Schulhof entfällt die Maskenpflicht, aber nicht das Abstandsgebot. Ebenso werden die wöchentlichen Testungen wohl bis zu den Weihnachtsferien in den Lerngruppen in bewährter Form fortgesetzt. Der Unterricht wird als Präsenzunterricht mit den vollständigen Lerngruppen umgesetzt. Den aktualisierten Hygieneplan finden sie hier.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
Schuljahr 2020/21
11.06.2021
Wir freuen uns darauf, am kommenden Montag, den 14.06.2021, wieder alle Schüler/innen im vollen Präsenzunterricht unterrichten zu können. Auf der Basis der Hygieneverordnung des Landes gilt ab nächster Woche unser überarbeiteter, schulinterner Hygieneplan.
11.05.2021
Nachdem jede Woche an unserer Schule rund 1600 Testungen umgesetzt wurden, die negativ ausgefallen waren, haben wir nun den ersten Selbsttest in der Schule mit positivem Ergebnis (10.05.21). Bei dem Schüler erfolgte dann auch sofort ein Schnelltest an einer anerkannten Schnellteststation, ebenfalls mit positivem Ergebnis. Der Schüler und seine Geschwister befinden sich nun in häuslicher Quarantäne. Aufgrund des Hygienekonzepts der Schule müssen keine weiteren Schüler/innen oder Lehrkräfte in Quarantäne. Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig die Testungen in der Schule sind! Der Schüler wäre ansonsten weiterhin aufgrund fehlender Symptomatik in der Schule und im häuslichen Umfeld eine Ansteckungsgefahr gewesen.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
26.04.2021
Elternschreiben der Ministerin vom 22.04.2021 zur Testpflicht an Schulen
Entsprechend dem Schreiben der Ministerin werden wir in der nächsten Woche weiterhin in der Schule die Testungen vornehmen. Wenn Eltern ihr Kind nicht in der Schule testen lassen wollen, muss ihr Kind am Schultag eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen, bei dem die Testung nicht älter als 24 Stunden ist und an einer anerkannten Schnellteststation bzw. Arztpraxis vorgenommen wurde.
Die Schulgremien haben sich gegen die im Elternschreiben der Ministerin auch angesprochene Möglichkeit, dass ausnahmsweise (also im Einzelfall!) Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert werden, entschieden.
(Rudolf Loch, 26.04.2021)
14.04.2021Ab Montag, dem 19.04.2021 stehen neue Schnelltests des Herstellers Aesku bereit, die dann in der Schule zum Einsatz kommen. Diese Tests funktionierien vom Prinzip des Nasenabstrichs gleich denen von Roche, allerdings ist die Anwendung leicht anders. Die Lehrkräfte werden diese neuen Tests genauso anleiten wie die bisherigen. Dennoch steht zur Vorbereitung auch hierzu ein Erklärvideo bereit.
(FiF)
27.03.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit Kurzem sind in Deutschland Corona-Selbsttests zugelassen. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler in Schulen anzubieten. Regelmäßige Testungen können den Schulbetrieb ergänzend zu den bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in diesen Zeiten sicherer machen. Deshalb werden allen Schulen in Rheinland-Pfalz zeitnah ausreichend Selbsttests seitens des Landes zur Verfügung gestellt. Nach den Osterferien kann sich jede Schülerin und jeder Schüler sowie das Personal wöchentlich freiwillig in der Schule selbst auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen.
Die Selbsttests sind zur Eigenanwendung durch Laien zugelassen. Sie werden unter pädagogischer Anleitung und Aufsicht in der Schule von jeder Schülerin und jedem Schüler selbst durchgeführt. Zur Testung wird ein Teststäbchen ca. 2 cm tief in jedes Nasenloch eingeführt, an der Naseninnenseite hin- und her bewegt und dann in eine Testflüssigkeit getaucht. Nach ca. 15 bis 20 Minuten wird das Ergebnis des Tests selbst abgelesen. Je nach Hersteller können sich die einzelnen Testschritte leicht unterscheiden.
Bei uns kommt (mit der Lieferung vom 07.04.2021) der SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest der Firma Roche zum Einsatz. Grundsätzlich wird die Durchführung der Schnelltests von Lehrerinnen und Lehrern unserer Schule angeleitet und beaufsichtigt, nicht aber durchgeführt. Daher ist es überaus sinnvoll sich vorab mittels der Erklärvideos des Herstellers über die exakte Durchführung der Schnelltests zu informieren:
Erklärvideo für Kinder Erklärvideo für Erwachsene
Die Selbsttests sind ein kostenloses und freiwilliges Angebot für die Schülerinnen und Schüler; die Tests stehen in ausreichender Anzahl für alle Teilnehmer in der Schule bereit. Die Familien erwarten keine Konsequenzen, wenn sie es nicht annehmen. Aber je mehr Kinder an dieser regelmäßigen Testung teilnehmen, desto sicherer wird der Schulalltag für die ganze Schulgemeinschaft.
Die Einverständniserklärung haben sie bereits über die Klassenleitungen erhalten, wir biitten sie, diese zeitnah unterschrieben an die Klassen- und Stammkursleitungen per mail zu versenden. Informationen zu den eingesetzten Selbsttests und zur Teststrategie des Landes finden sie hier. Dort finden sie auch die Anleitungsvideos der jeweiligen Hersteller.
Elternschreiben des Ministeriums
Datenschutzinformation Selbsttests
In der ersten Woche nach den Osterferien soll an den Schulen die Benutzung der Selbsttests mit den Schülerinnen und Schülern eingeübt und erprobt werden. Ab der zweiten Schulwoche, d.h. ab Montag, 12. April 2021, soll das Testangebot dann an allen Schulen regelmäßig durchgeführt werden. Danach kann die Testung in den regulären Unterrichtsverlauf integriert werden. Wir werden die Testungen an den ersten beiden Tagen der Schulwoche entsprechend des Wechselunterrichts in der ersten Unterrichtsstunde umsetzen. In der MSS 11 werden wir aufgrund des Kurssystems die Testung dienstags erst in der 5. Stunde realisieren.
Warum wird in der Schule getestet?
Dass die Selbsttestung zunächst in den Schulen erfolgt, hat aus Sicht des Ministeriums mehrere Gründe: Zum einen sollen die Selbsttests zu Beginn des Angebots gemeinsam im Klassenverband bzw. in der Lerngruppe durchgeführt werden, um die sachgemäße Anwendung der Selbsttests und korrekte Probenentnahme mit den Schülerinnen und Schülern einzuüben. Besonders jüngere Schülerinnen und Schüler benötigen Anleitung bei der Selbsttestung. Zum anderen waren die Testkits aufgrund des noch knappen Angebots am Markt nur in großen Umverpackungen, d.h. nicht einzeln, sondern in größeren Mengen verpackt, vorrätig. Schließlich ist auch der Überblick über die in Schule durchgeführten Testungen besser.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Implementierung der Schnelltests werden wir als Schulgemeinschaft wiederum in dieser Pandemie vor eine neue Herausforderung gestellt. Ich begrüße die Einführung der Schnelltests an den Schulen sehr und hoffe, dass wir mit diesem Instrumentarium einen deutlich höheren Schutz vor Infektionen in der Schule erhalten und auch die unsymptomatisch verlaufenden Fälle an unserer Schule eher aufdecken. Schön wäre natürlich, wenn diese Strategie verbunden würde mit der Impfung der Kolleginnen und Kollegen, um ihren persönlichen Infektionsschutz in der Schule entsprechend zu erhöhen.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
05.03.2021
Das Ministerium hat nun beschlossen (siehe Elternschreiben vom 26.02.2021), ab 08.03.2021 an den weiterführenden Schulen die Klassenstufen 5 und 6 in den Wechselunterricht zuzulassen. Ab dem 15.03.21 (an unserer Schule ab dem 17.03.21, da am 15./16.03.21 die mündlichen Abiturprüfungen stattfinden) werden dann wohl auch die Klassenstufen 7-12 in den Wechselunterricht starten. Die Aufteilung der Lerngruppen in die Teilgruppen A und B erfolgt auf der Basis der bereits im letzten Schuljahr erfolgten Zuordnung. Hier müssen lediglich die neuen Schüler*innen noch zugeordnet werden. Ebenso müssen die Klassen 5 noch entsprechend aufgeteilt werden. Die Klassenleitungen informieren in der kommenden Woche ihre Lerngruppen nochmals über die Aufteilung. Der Wechsel wird dann täglich stattfinden, beginnend mit der Gruppe A, die in der ersten Woche des Wechselunterrichts montags beginnt, und der Gruppe B, die dann dienstags startet. In der darauffolgenden Woche beginnt dann montags die Gruppe B, so dass im Zweiwochenrhythmus alle Schüler*innen gleichverteilt am Unterricht teilnehmen.
Auch wenn der
Fernunterricht an unserer Schule in den vergangenen Wochen doch ganz gut
„funktioniert“ hat, so freuen wir uns natürlich nun auf den Wechselunterricht
in der Schule, auf die persönliche Begegnung und den direkten, analogen
Austausch.
Beachten Sie bitte, dass die aktualisierte Hygieneverordnung des Landes weiterhin die Maskenpflicht im Unterricht vorschreibt, auch wenn dieser nun mit kleineren Lerngruppen erfolgt. Dementsprechend halten wir natürlich auch das Lüftungskonzept weiterhin bei. Bzgl. der Maskenpflicht in der Schule hat das Land nun vorgeschrieben, dass auch in der Schule nur noch FFP2-Masken oder medizinische Masken erlaubt sind. Schicken sie daher bitte ihre Kinder nicht mit Alltagsmasken in die Schule!
Regelungen GTS
Für die Ganztagsklassen (5b und 6b) gelten in der Schulwoche vom 08.03.-12.03. folgende Regelungen: Es findet kein Ganztagsbetrieb statt. Wir bieten für alle Schüler*innen unserer Schule aber weiterhin eine werktägliche Notbetreuung montags bis freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr in der Schule an. Bitte beachten Sie, dass wir kein Mittagessen stellen können und das Bistro in dieser Woche noch geschlossen sein wird. Eine Anmeldung für die Notbetreuung ist über das Onlinetool unter https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=G_6tMJFacUO5qUiDkdX_f4IftotxpwBDvGmTZ_jICe9UMlhTU0ZKRUtSVk9FOEEwNDNQSjY4U1g5Ty4u möglich.
GTS-Regelungen
für die Schulwochen ab dem 17.03. bis zu den Osterferien:
a) für Klasse 5b: Der additive Ganztagsunterricht endet montags bis freitags jeweils nach der 6. Stunde. Es gibt kein Mittagessen und keine AGs am Dienstag und am Donnerstag.
b) für Klasse 6b: Montags findet die Doppelstunde Religion am Nachmittag statt. Ein Mittagessen wird montags angeboten, ansonsten endet dienstags bis donnerstags der Unterricht nach der 6.Stunde.
c) für Klasse 7b: Die Sport- und Englischstunde am Mittwochnachmittag findet statt. Ein Mittagessen wird mittwochs angeboten, ansonsten endet der Schultag jeweils nach der 6. Stunde.
d) für Klassen 8b, 9b, 10b: Der rhythmisierte Ganztagsunterricht findet statt, da Hauptfachunterricht am Nachmittag liegt. Das Bistro stellt ein Mittagessen. Dienstags endet der Unterricht nach der 6.Stunde, es finden keine AGs statt und es gibt dienstags kein Mittagessen.
- Grundsätzlich wird die Notbetreuung fortgeführt und vormittags von 8:00-13:00 sowie von 14:00-16:00 angeboten. Eine Anmeldung ist über die Homepage möglich und nötig.
- Ab dem 17.03. öffnet das Bistro auch wieder für einen Pausenverkauf. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Dienstag und Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr und Montag, Mittwoch, Donnerstag: von 8.30 - 13:30 Uhr.- Für die Nicht-Ganztagsklassen in der Sek 1 gilt analog: Der Fachunterricht am Mittwochnachmittag findet statt.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
18.02.2021
Der für den 22.03.2021 geplante Elternsprechtag fällt aus. Angesichts der aktuellen Schulschließung hoffen wir, dass am 22.03.2021 wieder Präsenzunterricht stattfindet, so dass wir diesen Tag für Unterricht nutzen möchten. Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, telefonisch oder per mail Kontakt mit den Fachlehrkräften aufzunehmen.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
10.02.2021
Vom 11. bis 16. Februar bleibt die Regelung zu den pädagogischen Konferenzen am Schwerdonnerstag und den beweglichen Ferientagen am Freitag sowie an Rosenmontag und Karnevalsdienstag bestehen. Obschon niemand diese freien Tage zum Karnevalfeiern oder Verreisen nutzen kann, halten wir an dieser Regelung fest. Eine Änderung der Ferienplanung würde bedeuten, dass zusätzliche Ferientage in den Rest des Schuljahres integriert werden müssten, da die Ferientage vom Schulgesetz vorgegeben sind. Weiterhin halten wir es für sinnvoll, diese Tage unterrichtsfrei zu halten, damit die Schülerinnen und Schüler aus dem herausfordernden Fernunterricht herauskommen und sich von der intensiven Bildschirmzeit erholen können. In dieser Zeit findet kein Fernunterricht statt!
Die Schulleitung wünscht allen Familien und Kindern gute Erholung in der unterrichtsfreien Zeit!
(Rudolf Loch, 10.02.2021)
07.01.2021
Mit dem Schreiben der Ministerin vom 06.01.2021 wird der Fernunterricht über den 15.01.2021 hinaus bis zum 22.01.2021 verlängert. Für die Woche vom 25.-29.01.2021 heißt es in diesem Schreiben:
"Der Beschluss der MPK gibt uns unter Aufhebung der Präsenzpflicht die Möglichkeit, bei entsprechendem Infektionsgeschehen mehr Schülerinnen und Schüler in die Schulen zu holen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen soll daher Wechselunterricht wie in Szenario 2 beschrieben, stattfinden. Kann der Mindestabstand auch ohne Klassenteilung eingehalten werden, können auch vollständige Klassen unterrichtet werden. Das gleiche gilt für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufen der Förderschulen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung.
In den weiterführenden Schulen und den Förderschulen Lernen und sozial-emotionale
Entwicklung erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 ebenfalls
Wechselunterricht.
Für alle anderen Klassen- und Jahrgangsstufen soll weiterhin Fernunterricht stattfinden.
(...) Zur Durchführung der Zeugniskonferenzen, der Zeugnisausgabe, den Anmeldungen für die weiterführenden Schulen sowie weiterer Fragestellungen erhalten Sie in den nächsten Tagen ein gesondertes Schreiben."
(Rudolf Loch, 07.01.2021)
16.12.2020
Elterninformation zum Fernunterricht nach den Weihnachtsferien.
Anmeldetool für die Notfallbetreuung
Die Minsterin hat nun in einem Schreiben an die Schulleitungen Hinweise für die Umsetzung der Beschlüsse vom 13.12.2020 gegeben. Sie entsprechen im wesentlichen den Informationen, die vorab veröffentlicht wurden (siehe die Elterninformation unten, 08:30 Uhr).
Das Schreiben finden sie hier.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
14.12.2020. 08:30 Uhr
LIebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Landesregierung hat folgende Beschlüsse für die Schulen im Lockdown für die Zeit vom 16.12.20-15.01.2021 formuliert(vgl.
Shutdown ab 16. Dezember: Öffentliches Lebens fährt herunter (rlp.de)):
"In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.
Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.
Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021).
Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden."
Es gibt noch kein offizielles Schreiben des Ministeriums, dass diese Regelung genauer erklärt. Die Empfehlung der Ministerpräsidentin legt nahe, dass die Eltern ihre Kinder ab 16.12.2020 nicht mehr in die Schule schicken sollen. Die Klassenlehrer/innen werden diesbezüglich eine Abfrage in ihren Lerngruppen machen.
Auf der Basis der Abfrage werden wir ein passendes Betreuungsangebot für die Schüler/innen, die nicht zu Hause bleiben können, anbieten. Klar ist, dass es keine klassenübergreifende Notbetreuung geben soll.
Für die Zeit vom 04.01.2021 (dieser Tag ist nun kein beweglicher Ferientag mehr) bis zum 15.01.2021 findet Online-Unterricht (Richtlinien siehe hier) mit Teams statt. Die Lehrkräfte unterrichten regelmäßig zu den entsprechenden Unterrichtszeiten nach Stundenplan mit den Lerngruppen in der Videokonferenz.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
11.12.2020
Zwei weitere Schüler aus der Klasse 6b und 8b wurden ebenso positiv auf Covid-19 getestet. Die Geschwister sind schon seit zwei Tagen in Quarantäne, da sie in der Familie Kontakt zu einer positiv getesten Person hatten. Nach Empfehlung des Gesundheitsamtes in Bad Ems haben wir nun auch diese beiden Klassen bis zu den Weihnachtsferien vorsorglich in den Fernunterricht geschickt.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
10.12.2020
Ein Schüler der Klasse 7a wurde heute morgen positiv auf Covid-19 getestet. Er wurde gestern aufgrund von Symptomen schulischerseits bereits nach Hause geschickt. 7 Mitschüler/innen der Klasse hatten in den vergangenen 48 Stunden einen K1-Kontakt (mit Anordnung der Quarantäne) zu diesem Schüler, so dass die Schulleitung beschlossen hat, alle Schüler/innen der betroffenen Klasse nach der 4. Stunde nach Hause zu schicken. Die Klasse wird nun bis zu den Weihnachtsferien im Fernunterricht (ohne Quarantäneanordnung) per Teams entsprechend dem gültigen Stundenplan unterrichtet. Das Vorgehen wurde mit dem Gesundheitsamt in Bad Ems abgestimmt.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
07.12.2020
Die neue Hygieneordnung des Johannes-Gymnasiums auf der Basis der 6. überarbeiteten Fassung der Hygieneordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 03.12.2020 finden sie hier.
04.11.2020
Gestern hat das Ministerium die angekündigte Handreichung zur Maskenpflicht in Schulen versandt. Sie gilt zunächst einmal bis zum 30.11.2020.
Die Schulleitung bittet um aufmerksame Lektüre der Handreichung und weist auf folgende Punkte hin:
- In Klassen- und Kursarbeiten können wir die Maskenpflicht aussetzen, sofern die SuS auf 1,50 m Abstand sitzen. Dies wird im Kursarbeitsplan entsprechend berücksichtigt.
- Im Laufe des Schultages sollen alle SuS die Möglichkeit haben, zumindest alle drei Stunden die Maske abzunehmen und durchzuatmen (Maskenpause). Es bietet sich an, dafür die großen Pausen auf dem Schulhof zu nutzen. Dabei sind 1,50 m Abstand zu den Umstehenden einzuhalten. Auf dem Schulhof werden entsprechende Markierungen angebracht.
- Die SuS sollten mindestens zwei Masken am Tag zur Verfügung haben, um durchfeuchtete Masken zu wechseln.
- Zu beachten sind die gesonderten Hinweise für den naturwissenschaftlichen, den musikpraktischen und für den Sportunterricht (siehe Leitfaden für den Sportunterricht nach den Herbstferien).
-
Im Bistro soll bei der Nahrungsaufnahme ein Abstand gewährt sein. Dies
müssen wir für den GTS-Bereich noch prüfen. Um den Abstand bei den Sitzplätzen
im Aufenthaltsbereich zu gewährleisten, werden die Sitzmöglichkeiten
entsprechend reduziert. Dies führt für die Schüler/innen der Oberstufe, die das Bistro auch als Aufenthaltsraum morgens
nutzen, zu entsprechend geringeren Nutzungsmöglichkeiten. Hier wird Herr Israel
mit dem Bistroverein noch Vorkehrungen treffen. Die Maske darf nur zur
Nahrungsaufnahme am Platz abgelegt werden.
- Nahrungsaufnahme im Klassenraum: Die Befreiung von der Maskenpflicht zur Nahrungsaufnahme setzt voraus, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Daher soll die Nahrungsaufnahme in den großen Pausen erfolgen.
- Aufenthaltsräume der MSS: In den „betischten“ Räumen 004, 005, 117, 054 und GH2 darf an jedem Tisch nur ein Schüler sitzen. Eine Regelung für die Räume GH1 und 002 folgt. Zur Überwachung der Lüftung dieser Räume sollen CO2-Melder angebracht werden, außerdem gehen die FSJ-ler durch die Räume und kontrollieren, dass gelüftet wurde. Das Essen in diesen Räumen ist untersagt.
- Quarantäneregelung Gesundheitsamt: Die Quarantäneregelungen werden nicht von der Schulleitung, sondern vom zuständigen Gesundheitsamt in Bad Ems nach den Vorgaben der entsprechenden Landesverordnung formuliert. Hier kann es auch zu unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen Gesundheitsämter kommen, abhängig von der Belastungssituation des jeweiligen Gesundheitsamtes. Die Schule kann keine Quarantäne aussprechen, sondern vorsorglich SuS vom Unterricht zeitweise beurlauben.
23.10.2020
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
willkommen zurück: Nach hoffentlich erholsamen Ferienwochen steht nun der nächste Schulabschnitt bis Weihnachten an. In den Herbstferien wurden uns keine weiteren Infektionsfälle in der Schülerschaft gemeldet. Mit Beginn der Heizperiode und angesichts des steigenden Infektionsrisikos ist nun aber eine neue Situation eingetreten. Diese erfordert von uns allen ein vernünftiges und umsichtiges Verhalten:
Es ist unerlässlich, dass alle die Hygienemaßnahmen im Schulalltag ernst nehmen und einhalten!
Unsere bisherigen Regelungen gelten damit auch weiterhin: Im gesamten Schulgelände gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (Ausnahme: Verzehr von Mahlzeiten). In den Unterrichtsräumen gilt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
Auf Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, kommt es in den nächsten Monaten entscheidend an: Nehmt bitte die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln sehr ernst und haltet sie ein – nicht nur innerhalb der Schule, sondern überall dort, wo viele Personen zusammentreffen (z.B. an den Bushaltestellen und in den Schulbussen)! Wir alle hoffen, dass der Schulbetrieb in den kommenden Monaten möglichst als Präsenzunterricht für alle weitergehen kann. Sollte es dennoch zu Ansteckungen kommen, ist es wichtig, dass die Infektionsketten rasch erkannt und kurz gehalten werden. Auch dafür sind die Hygiene- und Abstandsregeln wichtig.
Leider mussten wir vor den Herbstferien immer wieder Verstöße gegen diese Regeln feststellen. Um uns alle besser zu schützen, wird die Schulleitung nunmehr auf wiederholte Verstöße deutlicher reagieren. Das heißt konkret: Wer sich wiederholt nicht an diese Regeln hält, muss mit einem Schulleitertadel rechnen. Ich bitte um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Richtig und konsequent zu lüften, wird in den kommenden Monaten ein entscheidender Faktor zur Verminderung des Ansteckungsrisikos sein. Da in den Herbst- und Wintermonaten die Fenster und Türen nicht mehr permanent offen bleiben können, gilt ab sofort die folgende Regelung, die den offiziellen Empfehlungen der Landesregierung, die in allen Klassenräumen aushängen und auf der Homepage eingesehen werden können, folgen:
Pro Unterrichtsstunde ist drei Mal gezielt zu lüften:
1. zu Anfang jeder Stunde (bzw. in der 5-Minuten-Pause)
2. 20 Minuten nach Beginn jeder Stunde
3. am Ende jeder Stunde (bzw. in der 5-Minuten-Pause)
In allen Klassen sollen dafür zwei Schüler/innen als Lüftungshelfer/innen bestimmt werden. Diese sind im Klassenbuch aufzuführen. Sie haben die Aufgabe, zu Beginn, in der Mitte und am Ende jeder Stunde dafür zu sorgen, dass eine fünfminütige „Stoßlüftung“ erfolgt. Und zwar so:
· Alle Fenster werden dann für fünf Minuten komplett geöffnet.
· Die Tür bleibt geschlossen (keine Querlüftung).
· Vor dem Verlassen eines Raumes werden immer die Fenster geschlossen.
Um Erkältungen vorzubeugen, empfiehlt es sich, warme Kleidung dabei zu haben. Deshalb die Bitte an Sie, liebe Eltern: Sorgen Sie mit dafür, dass Ihr Kind immer einen Pullover oder eine Jacke zum Überziehen dabei hat, die sich während des Lüftens ggf. kurz überziehen lassen. Auch Halstuch oder Schal sind empfehlenswert.
Der Bistrobetrieb wird nach den Herbstferien weiterhin in der aktuellen Form aufrechterhalten.
Ich wünsche uns allen ein gutes Gelingen des nächsten Abschnittes in diesem in ganz besonderer Weise herausfordernden Schuljahr. Ich baue auf ein gutes Zusammenarbeiten und Zusammenhalten unserer Johnny-Gemeinschaft in unseren Bemühungen, den Schulbetrieb aufrecht zu halten.
Bleibt Ihr und bleiben Sie alle gesund!
(Rudolf Loch, Schulleiter)
07.10.20:
Die Testergebnisse aller getesteten Lehrkräfte und Kontaktpersonen zu den drei infizierten Schüler/innen sind negativ ausgefallen, so dass wir nun doch relativ beruhigt den Beginn der Herbstferien erwarten dürfen. Insgesamt spricht dies alles für unsere bisherige Umsetzung des Hygienekonzepts.
Den Schüler/innen der MSS 13 wird besonders die Einhaltung der AHA-Regeln empfohlen, da ein weitere Covid-19-Fall in dieser Jahrgangsstufe nach den Herbstferien mit Quarantäne dazu führen würde, dass u.a. Kursarbeiten auch an Wochenenden geschrieben werden müssten!
(Rudolf Loch, Schulleiter)
02.10.20, 08:05 Uhr:
Der Schüler der MSS 13, dem gestern ein positives Testergebnis attestiert wurde, hat nun bei einer Kontrolluntersuchung des Labors ein negatives Testergebnis erhalten. Dies änder laut Gesundheitsamt aber nichts an der bereits verordneten Quarantäne für die Kontaktpersonen.
01.10.20, 16:30 Uhr
Es liegen nun alle Testergebnisse aus der Testung von Dienstag vor. Von den 68 Schüler/innen der MSS 13 und den 7 Lehrkräften, die als Kontaktpersonen eingestuft wurden, hat lediglich ein Schüler ein positives Testergebnis. Dies bedeutet, dass neben dem Schüler aus der MSS 13, der sich wohl bei einem Mannschaftsspiel im privaten Bereich (Wettkampfsport) infiziert hat, lediglich sein Bruder (Klassenstufe 6) im häuslichen Kontext und ein Mitschüler infiziert haben. Im letzteren Fall erfolgte die Infektion wahrscheinlich am 21.09.2020 im Unterricht in einer Doppelstunde, in der die beiden an einem Tisch saßen (ohne Maske und Abstand). Insofern können wir eigentlich im Blick auf unser Hygienekonzept mit dem Testergebnis ganz zufrieden sein. Insbesondere ist erfreulich, dass (bisher) keine Lehrkraft positiv getestet wurde.
Insgesamt sind dann nun aktuell 15 von 81 Lehrkräften vorübergehend in Quarantäne: 7 Lehrkräfte werden am Dienstag, den 06.10.2020 wieder zurückkehren, 5 Lehrkräfte am Donnerstag, den 08.10.2020 und die übrigen 3 Lehrkräfte bleiben bis einschließlich 09.10.20 (letzter Schultag vor den Herbstferien) in Quarantäne. Sie werden alle über unsere Videoplattform Teams mit den Lerngruppen Kontakt halten und den Lernkontext aufrecht erhalten. Dies ist natürlich eine enorme Belastung im Blick auf den Vertretungsbedarf, aber im Vergleich zu ähnlichen Situationen, die wir im "Normalbetrieb" (z.B. Grippewelle) auch schon mal gestalten müssen, ist dies noch im Schulbetrieb umsetzbar.
Schüler/innen der MSS 13, die am 25.09.20 am Unterricht mit dem neu festgestellten Covid-19-Fall teilgenommen haben, sind nun ebenso bis einschließlich dem 09.10.2020 in Quarantäne. Seitens des Gesundheitsamtes werden diese Schüler/innen nicht getestet. Es wird ihnen empfohlen,über den Hausarzt eine Testung vornehmen zu lassen.
Wichtig: Kontaktpersonen von Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne befinden, müssen selbst nicht in Quarantäne! Ein Fernbleiben vom Unterricht ist aufgrund der Schulpflicht nicht gestattet (siehe Auszüge aus der Quarantäneordnung unten).
Wir hoffen nun, dass wir mit dem Stand heute zunächst einmal den Höchststand an Schüler/innen mit positiven Testergebnis bzw. Quarantäneaufenthalt erreicht haben.
Es gilt weiterhin Ruhe zu bewahren und sich darauf zu verlassen, dass wir alle Herausforderungen gemeinsam schaffen - dafür sind wir eine Johnny-Gemeinschaft!
(Rudolf Loch)
30.09.20, 16:15 Uhr
Zwei Geschwister des Schülers aus der MSS 13, der sich wohl bei einem Mannschaftspiel im privaten Bereich sind ebenso Schüler des Johannes-Gymnasiums. Sie wurden am Montag, 28.09.20, getestet. Einer der beiden Geschwister aus der Klasse 6c hat sich anscheinend bei seinem Bruder infiziert und daher leider auch ein positives Testergebnis. Da dieser Schüler am 23.09.20 (also vor einer Woche) zuletzt am Unterricht teilgenommen hat, müssen nun alle Schüler/innen und Lehrkräfte, die an diesem Tag Kontakt mit dem Schüler hatten, in Quarantäne (hierzu gehören auch vereinzelt Schüler/innen aus den Klassen 6a und 6b, die in der Streichergruppe mit dem infizierten Schüler zusammen waren). Seitens des Gesundheitsamtes werden diese Kontaktpersonen aber nicht getestet, da der Zeitraum zwischen Kontakt und Testergebnis so lang ist. Falls eine der Kontaktpersonen Symptome für eine Covid-19-Erkrankung wahrnimmt, soll sie sich an ihren Hausarzt wenden und sich testen lassen.
Die Quarantäne dauert bis einschließlich 07.10.20 (14 Tage nach dem letzten Kontakt). Die wesentlichen Quarantäneregelungen finden sie unten.
Wichtig: Kontaktpersonen von Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne befinden, müssen selbst nicht in Quarantäne! Ein Fernbleiben vom Unterricht ist aufgrund der Schulpflicht nicht gestattet.
(Rudolf Loch)
29.09.20
Heute werden alle Kontaktpersonen (57 Schüler/innen der MSS 13 und 7 Lehrkräfte) im Testzentrum in Gemmerich getestet. Das Testergebnis liegt wohl spätestens am Donnerstag, 01.10.20, vor. Wir hoffen, dass alle Kontaktpersonen aus der Schulgemeinschaft ein negatives Testergebnis haben.
(Rudolf Loch)
28.09.2020, 13:00 Uhr
Das Gesundheitsamt Bad Ems ist nach Prüfung der Unterlagen und des Untersuchungsumfangs zum Entschluss gekommen, dass mit den Kontaktpersonen (Schüler/innen und Lehrkräfte, die am 21.09.20 mit der infizierten Person Kontakt hatten) Corona-Tests durchgeführt werden, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Die gelisteten Kontaktpersonen werden durch das Gesundheitsamt Bad Ems getestet.
Anschrift: Am Depot 1 (Fieberambulanz) in 56357 Gemmerich
Die Durchführung der Tests ist vorgesehen am Dienstag, den 29.09.2020.
Die Einverständniserklärungen der
Sorgeberechtigten/ Volljährigen Schüler/innen müssen dem Personal zum Test-Termin
in Gemmerich vorliegen, nur so kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet
werden.
Kontaktpersonen, die bereits gestern getestet wurden, müssen an der morgigen Testung nicht teilnehmen, sondern der Schule das Testergebnis vorlegen.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
27.09.2020, 14:30 Uhr:
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
leider hat die Pandemie nun auch das Johnny erreicht. Wir haben heute die Nachricht erhalten, dass ein Schüler der MSS 13 positiv auf Covid-19 getestet wurde. Der Schüler war zuletzt am Montag in unserer Schule und befindet sich seit Dienstag schon vorsorglich in häuslicher Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt in Bad Ems hat uns mitgeteilt, dass alle Lehrkräfte, die am vergangenen Montag den Schüler unterrichtet haben, sich ab sofort in die häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt ebenso für alle Schülerinnen und Schüler, die am 21.09.2020 gemeinsam mit dem Schüler am Unterricht teilgenommen haben. Genauere Informationen hierzu folgen noch. Insbesondere klärt das Gesundheitsamt noch, wann und wie die Lehrkräfte und Mitschüler/innen getestet werden.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Quarantäne zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Fachlehrer/innen über Teams über den unterrichtlichen Fortgang informiert.
Die Quarantäne beträgt 14 Tage bis einschließlich
05.10.2020, unabhängig vom Testergebnis!
Kontaktpersonen von Schülerinnen und Schülern, die sich derzeit in Quarantäne befinden, müssen selbst nicht in Quarantäne. Ein Fernbleiben vom Unterricht ist aufgrund der Schulpflicht nicht gestattet.
(Rudolf Loch, Schulleiter)
Zur Information Auszüge aus der Quarantäneverordnung:
Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in Quarantäne befinden, müssen sich unbedingt an die Auflagen der Quarantäneverordnung halten. Hier die wichtigsten Fakten daraus:
Es ist Ihnen in dieser Zeit untersagt, Ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Ferner ist es Ihnen in dieser Zeit untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Haushalt angehören.
Für die Zeit der Absonderung unterliegen Sie der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Danach haben Sie Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes an sich vornehmen zu lassen. Sie können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Ferner sind Sie verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gestatten und auf Verlangen ihnen über alle Ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft zu geben.
Bis zum Ende der Absonderung müssen Sie:
• zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen;
• täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen führen (für die zurückliegenden Tage bitte soweit Sie sich erinnern).
Zudem sind folgende Hygieneregeln zu beachten:
• Minimieren Sie soweit möglich die Kontakte zu anderen Personen.
• In Ihrem Haushalt sollen Sie nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass Sie sich in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten.
• Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife und vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.
Sollten Sie Symptome entwickeln, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt. Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie bitte vorab und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jeweilige Person, dass Sie eine Kontaktperson einer Person sind, die mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert ist.
Für den Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Bad Ems nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer: 02603-972555.
17.08.2020
Bereits vor den Schulferien hat das Ministerium in einem Elternbrief angekündigt, dass die Schulen in Rheinland-Pfalz nach den Sommerferien mit einem "Regellbetrieb" starten sollen, wenn sich die Infektionslage nicht grundlegend ändert.
"Regelbetrieb" bedeutet, dass alle Lerngruppen ungeteilt im Präsenzunterricht unterrichtet werden sollen. Maskenpflicht und Abstandsgebot müssen allerdings auf dem gesamten Schulgelände eingehalten werden, also auch auf dem Schulhof!
Ausnahmen von der Maskenpflicht:
- die SuS dürfen die Maske im Unterricht am Platz ablegen
- ebenso darf die Maske natürlich zur Nahrungsaufnahme abgelegt werden
- im Bistro darf die Maske am Tisch abgelegt werden, wenn an diesem Tisch nur Mitschüler/innen aus der Klasse/dem Kurs sitzen
Auf der Basis der 5. überarbeiteten Fassung des Hygieneplans des Landes Rheinland-Pfalz, gültig ab 17.08.2020, den wir heute (13.08.2020) erhalten haben, haben wir unseren schuleigenen Hygieneplan entsprechend angepasst.
Dieser Hygieneplan wurde in der Klassenleiterstunde am ersten Schultag mit allen Schülerinnen und Schülern besprochen. Im wesentlichen bleiben die grundlegenden Regelungen (Einbahnregelung auf den Fluren, unterschiedliche Pausenzeiten für die SEK I und SEK II, ...) erhalten. Der Oberstufe werden zusätzliche Aufenthaltsräume für jede Jahrgangsstufe zugewiesen.
Bistrobetrieb (GTS)
Entsprechend den Leitlinien des Ministeriums zur Organisation der Ganztagsschule soll unter Vorgabe der Corona-Bekämpfungsordnung die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung bereitgestellt werden. In Kooperation mit dem Bistroverein haben wir folgende Vereinbarungen getroffen:
- Warme Speisen können wir nur den GTS-Schüler/innen zur Verfügung stellen. An der Ausgabetheke gibt es ein eingeschränktes Sortiment an belegten Brötchen, Getränke etc., das auch den Halbtagsschüler/innen offen steht. Die Mensa steht vormittags als Aufenthaltsraum entsprechend der Hygieneordnung (u.a. Maskenpflicht bis zum Tisch) zur Verfügung. An den Tischen dürfen aber nach der neuen (!) Hygieneordnung des Landes nur SuS einer Klasse oder eines gemeinsamen Kurses zusammensitzen.
Für die GTS-Schüler/innen gelten folgende Regelungen:
- Unser Caterer kann in der ersten Schulwoche noch keine volle Verpflegung gewährleisten, sodass wir mittags nur ein eingeschränktes Angebot bieten können. Ab der zweiten Schulwoche können wir mittags gemäß den geltenden Hygieneregeln nur ein Menü anbieten, das immer auch als vegetarische Variante angeboten wird (bspw. ein Chili con Carne und ein Chili sin Carne).
Das Salatbuffet darf in der bekannten Form nicht angeboten werden, sodass das jeweilige Menü immer eine Gemüse- bzw. Salatbeilage enthalten wird.
Der Ablauf beim Mittagessen ändert sich etwas: Die Schüler/innen betreten die Mensa, desinfizieren sich die Hände und gehen zu ihrem festen Sitzplatz, der in der Klassenleiterstunde festgelegt wird. Frau Thone wird dann die Tische einzeln zur Essensausgabe aufrufen, sodass dort keine große Gruppe gemeinsam anstehen muss. Die Tische werden mit max. fünf Personen besetzt, die fest an diesen Plätzen sitzen. Die Tische stehen in einem Abstand von 1,60m.
Nach dem Essen bringen die Schüler/innen ihr Tablett wie gewohnt zum Wagen. Die Tische werden dann von einem unserer beiden FSJler abgewischt.
Auf dem Weg zum Tisch bzw. vom Tisch zur Essensausgabe und vom Tisch nach draußen ist eine Maske zu tragen.
Arbeitsgemeinschaften
Der AG-Betrieb startet in der ersten Schulwoche normal: alle AGs finden statt, auf die spezifischen Hinweise zu sportlichen, musikalischen und kreativen AGs sowie AGs in Wald und Natur sei hingewiesen (siehe den Überblick unter Verordnungen).
Abstand: Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden muss, wann immer dies möglich ist. Für musikalische AGs gelten gesonderte Regeln (s.u.), ebenso für sportliche Aktivitäten.
Maske: Wenn der Mindestabstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann (bspw. beim Bauen an Lego-Robotern, beim Schachspiel o.ä.), ist eine Maske zu tragen. Ansonsten gelten die Regeln aus dem Hygieneplan, d.h. das auf dem Weg zu den Räumen bzw. von dort weg eine Maske zu tragen ist.
Sitzplan: Da in den AGs Klassen durchmischt werden, sind Schüler/innen, die aus einer Klasse kommen, „in einem Block“ zu setzen. Da die AG-Gruppen nicht sehr groß sind, sollte dies machbar sein. Ein Sitzplan muss für alle AGs, die in Räumen stattfinden, angelegt und dokumentiert werden.
Sport-AGs finden ebenfalls statt: Grundsätzlich sollten diese solange wie möglich draußen im Freien stattfinden. Für Sportgruppen in der Halle gelten die Regeln des Landes für Sport im Innen- bzw. Außenbereich bzw. analog die Regelungen für den Sportunterricht.
Sportunterricht
Wir haben am 13.08. die Richtlinien für den Sportunterricht vom Ministerium erhalten. Entsprechend dieser Richtlinien und den Hygieneordnungen des Landes für Sport im Innen- und Außenbereich werden wir den Sportunterricht nun organisieren. Da wir über ausgezeichnete Rahmenbedingungen (Außenanlagen, moderne Dreifeldhalle mit Belüftungssystem) verfügen, können wir den Sportunterricht, auch für den Leistungskurs Sport in der Oberstufe, gut umsetzen. Grundsätzlich wird der Sportunterricht zu Beginn schwerpunktmäßig im Freien stattfinden.
Klassenmusizieren (Bläser-, Streicher,- und Chorgruppen, Klasse 5/6)
Unsere Fachschaft Musik hat sich ein Konzept überlegt, wie sie entsprechend dem Leitfaden zum musikpraktischen Arbeiten das Klassenmusizieren organisiert. Dabei werden die Chorgruppen zunächst einmal reinen Theorieunterricht machen. Die Streichergruppen haben keine besonderen Einschränkungen beim aktiven Musizieren. Die Bläsergruppen werden in zwei der drei Unterrichtsstunden in kleinere Gruppen und unterschiedliche Räume eingeteilt, so dass u.a. die erhöhten Abstandsregeln (3 m) erfüllt sind. Die dritte Unterrichtsstunde ist dann eine reine Theoriestunde.
(Rudolf Loch, 17.08.2020)